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Jugendschutzgesetz

 
Altersfreigabe der Filme durch die FSK

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) legt die Altersfreigabe der Filme fest - siehe auch www.spio.de.

- Freigegeben ohne Altersbeschränkung (ab 0 Jahren) o.A.
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren *
- Freigegeben ab 16 Jahren
- keine Jugendfreigabe (ab 18 Jahren) k.J.

Diese Freigaben gelten auch, wenn Eltern dabei sind!

* Haben Filme die Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von 6 Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personenbezogenen Person (Elternteil) begleitet werden. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern autorisiert ist, reicht nicht aus.

Achtung - späte Anfangszeiten bei uns im Autokino!!!

Neben der Altersfreigabe der FSK sind für Kinder und Jugendliche die Regelungen des Jugenschutzgesetzes (JuSchG) zu beachten:

- Kinder unter 14 Jahren: Aufenthalt im Kino nur bis 20 Uhr
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: Aufenthalt im Kino nur bis 22 Uhr
- Jugendliche unter 18 Jahren: Aufenthalt im Kino nur bis 24 Uhr
- In Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Elternteil) ist der Aufenthalt unbegrenzt gestattet, wenn die FSK Freigabe es erlaubt.

Wichtig für Jugendliche!!!

Bei Filmen, die erst nach der vom Gesetzgeber für Jugendliche erlaubten Zeit enden, kann hier eine Erlaubnis herunter geladen werden, die von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss.